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Impressum
Show Strip Agency / Künstlervermittlung
Michael Szekely
Am Vogelsang 8
47877 Willich
Mobil: 0174/3688587
Steuer/Nr.:102/5262/3383
Emailadresse: bitte nur ueber Kontakformular, wegen Spam
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Für sämtliche Geschäfte zwischen dem/der Auftraggeber (-in) und der Agentur Show Strip Agency gelten ausschließlich diese "Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Show Strip Ageny Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Von diesen "Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform.
Begrifflichkeiten Im folgenden Vertragswerk wird die Show Strip Agency zur Vereinfachung Agentur genannt. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ohne Diskriminierungsabsicht zur Vereinfachung Auftraggeber und der Künster / die Künstlerin zur Vereinfachung lediglich Künstler genannt.
Vertragsgrundlagen Grundlage des Auftragsverhältnisses ist der jeweilige Veranstaltungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden sowie ergänzend diese "Geschäftsbedingungen", sofern im Veranstaltungsvertrag keine davon abweichende Regelung getroffen wurde. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Auftrag kommt entweder auf der Basis eines mündlichen Vertrages zustanden, dies beinhaltet ( Art der Darbietung, Datum, Uhrzeit, Kontaktnummer und Auftrittsort anhand einer Adresse ), oder auf der Basis eines unverbindlichen Kostenvoranschlages zustande. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass er/sie den Auftrag annimmt.
Umkleidemöglichkeiten Der Auftraggeber stellt eine der Anzahl der gebuchten Tänzer/innen und der jeweiligen Witterung entsprechende geeignete Umkleidemöglichkeit in unmittelbarer Nähe zur Auftrittsfläche kostenfrei zur Verfügung. Diese Umkleidemöglichkeit muss der Anzahl der Tänzer/innen ausreichende Bestuhlung und Ablagemöglichkeiten (Tische und wenn möglich Garderobenständer) sowie einen Spiegel besitzen. Ist dies nicht möglich, so ist die Agentur rechtzeitig darüber zu unterrichten. Die Agentur behält sich vor, bei Notwendigkeit eine Umkleidemöglichkeit und die entsprechenden Gegenstände (Spiegel, Bestuhlung usw.) gegen Aufpreis zu organisieren.
Sicherheit Der Auftraggeber ist für die Absicherung der Tänzer/innen durch geeignetes Personal gegen etwaige Übergriffe, unsittlichen Handlungen oder anderen Übergriffen von Gästen oder anderen Personen in seinem Verantwortungsbereich während der gesamten Veranstaltung verantwortlich. Dieses geeignete Personal muss diesen Aufgaben zur Gewährung der persönlichen Sicherheit der Tänzer/innen vom Veranstalter autorisiert und in jeder Form gewachsen sein. Ist dies dem Veranstalter nicht möglich, stellt die Agentur kostenpflichtig Security Personal zur Verfügung.
Jugendschutz Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Darbietungen der Agentur erotischen Charakter (keine pornografischen Handlungen) haben und der Zutritt zur Veranstaltung nur für Erwachsene ab 18 Jahren gewährt werden darf. Für deren Durchführung und Durchsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Etwaige Schadensersatzansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes sind daher generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Schäden frei, die dadurch entstehen, dass von der Agentur nicht zu vertreten Minderjährige die Veranstaltung besuchen.
Rechnungslegung / Zahlung Die Agentur unterscheidet zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern:
Gewerblichen Auftraggebern stellt die Agentur Rechnungen nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungslegung der Agentur erfolgen in der Regel auf elektronischem Weg (per E-Mail) und sind sofort nach Rechnungseingang, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig festgelegt, ohne Abzug fällig.
Abgerechnet wird in der Regel vor Ort mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Künstler.
Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt mit der Zahlung in Verzug. Es gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als vereinbart. Darüber hinaus sind alle sonstigen, mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie die zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung aufgelaufenen Mahngebühren und Eintreibungskosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze zu ersetzen. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur dem Veranstaltungsvertrag entsprechend lediglich Vertragsmittler, die dem Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Künstler abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Künstler.
Zahlung Die Agentur stellt Rechnungen nach § 19 UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungslegung der Agentur erfolgen in der Regel auf elektronischem Weg (per E-Mail) und sind sofort nach Rechnungseingang, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig festgelegt, ohne Abzug fällig. Wenn mit dem Kunden vereinbart, kann auch direkt vor Dienstleistungsbeginn an dem Künstler die Rechnung in Bar entrichtet werden.
Gewährleistung und Haftung Die Agentur gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern lediglich die Vermittlung von Künstlern. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen sofort in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und, sofern die Rüge aufrechterhalten wird, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich dokumentiert zu wiederholen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können somit nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Die Agentur ist von sämtlichen Haftungen und Ansprüchen frei, welche nicht auf die Beschaffung und Organisation von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft insbesondere die notwendigen Leistungen, welche der Auftraggeber selbst realisiert. Die Auswahl von entsprechenden Darstellern/innen, die für diese Art von Unterhaltung vorgesehen ist, liegt im Ermessen der Agentur. Sollte während der Darbietung eines Künstlers etwas beschädigt werden, was nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich war, haftet der Künstler und / oder die Agentur nicht. Etwaige Rechtsansprüche oder Anzeigen gegen die Agentur oder dem Künstler wegen grob fahrlässiger Handlung oder Sachbeschädigung sind daher generell ausgeschlossen.
Folgen der Vertragsstornierung Der Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber das Recht hat, den Vertrag bis zum 5. Tag vor dem Buchungstag kostenfrei zu stornieren.
Eine Stornierung nach dem 5. Tag vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% der vereinbarten Gage. Eine Stornierung am Buchungstag ist nicht möglich, die vereinbarte Gage ist in jedem Falle in voller Höhe fällig.
Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist der Auftraggeber ein Gewerbetreibender, gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Salvatorische Klausel Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit betrifft. Die Parteien vereinbaren vielmehr, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.
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